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   VGH Bayern, 08.10.2013 - 10 ZB 13.509   

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https://dejure.org/2013,34119
VGH Bayern, 08.10.2013 - 10 ZB 13.509 (https://dejure.org/2013,34119)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.10.2013 - 10 ZB 13.509 (https://dejure.org/2013,34119)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 10 ZB 13.509 (https://dejure.org/2013,34119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere; Antrag auf Zulassung der Berufung; Verfahrensfehler; Recht auf rechtliches Gehör; Amtsermittlungspflicht; Darlegungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 10 ZB 13.509
    Die Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei verletzt, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr BVerwG, B v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 13.8.2002 - 10 ZB 02.1501 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 10 ZB 13.509
    Die geltend gemachte Verletzung der Pflicht zur Amtsermittlung setzt zudem die Darlegung voraus, dass die unterlassene Aufklärung vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist (BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 juris Rn. 11).
  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 10 ZB 13.509
    Eine Aufklärungsrüge kann nur Erfolg haben, wenn substantiiert dargelegt wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (BVerwG, B.v. 8.7.2009 - 4 BN 12.09 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.11.2006 - 10 B 48.06

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 10 ZB 13.509
    Im Übrigen liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dann nicht vor, wenn eine Prozesspartei es unterlässt, von den ihr verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, Gebrauch zu machen (BVerwG, B.v. 14.11.2006 - 10 B 48.06 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2008 - 12 A 1818/07

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen eines Verfahrensmangels; Verletzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 10 ZB 13.509
    Nachdem in der mündlichen Verhandlung das berechtigte Interesse des Klägers an der Haltung der Pythons offensichtlich thematisiert worden ist und das Gericht - wie vom Kläger geltend gemacht - bedauert hat, dass der Kläger nicht persönlich anwesend war, hätte der in der mündlichen Verhandlung anwesende Bevollmächtigte des Klägers einen Vertagungsantrag nach § 173 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO oder einen unbedingten Beweisantrag auf eine Parteieinvernahme (vgl. OVG NRW, B.v. 10.10.2008 - 12 A 1818/07 - juris Rn. 9) stellen können, um dem Kläger die Möglichkeit zu verschaffen, etwaige Bedenken des Gerichts am Vorliegen des berechtigten Interesses auszuräumen.
  • VGH Bayern, 11.05.2009 - 10 ZB 09.634

    Ausweisung; Gefahrenprognose; Mängel des psychiatrischen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 10 ZB 13.509
    Die geltend gemachte Verletzung der Pflicht zur Amtsermittlung setzt zudem die Darlegung voraus, dass die unterlassene Aufklärung vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist (BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 13.08.2002 - 10 ZB 02.1501
    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2013 - 10 ZB 13.509
    Die Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei verletzt, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr BVerwG, B v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 13.8.2002 - 10 ZB 02.1501 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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